Ortsgruppe Stuhr
"Grünpfeil" entschärft

Der aus der untergegangenen DDR übernommene Grünpfeil sorgt immer wieder für Konflikte zwischen dem Autoverkehr und dem Radverkehr. In der Stuhrer Landstraße Ecke Blockener Straße wurden die Radverkehrsführungen deshalb auf Initiative des ADFC 'entschärft'.

Nicht bei Zweirichtungsradwegen

Nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) und den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA, Teilfortschreibung 2003) darf bei einem 'Grünpfeil' u. a. kein Zweirichtungsradweg kreuzen, weil die in 'falscher' Richtung fahrenden Radfahrer leicht übersehen werden.

Radfahrer fahren jetzt rechts

NEU: Die von Norden kommenden Radfahrer werden jetzt rechtzeitig auf die westliche (in Fahrtrichtung rechte) Fahrbahnseite geleitet und können dort sicher im Mischverkehr mit den Autos mitfahren, ohne die 'Grünpfeil'-Kreuzung passieren zu müssen.

Ausnahme: zum Friedhof

Mit "Gehweg - Radfahrer frei" ist das Linksfahren bis zum Friedhof zugelassen. Dann ist Schluss, d.h. es darf niemand mit dem Rad gegen weiterfahren.

Wer es doch tut, bringt sich unnötig in Gefahr, denn die Sicht der Autofahrer über die Kirchenmauer hinweg ist gleich Null .

Gruenpfeil

Der Zweirichtungsradweg am Grünpfeil Stuhrer Landstraße / Ecke Blockener Straße ist aufgehoben.
Der Radverkehr wird rechtzeitig auf die rechte Straßenseite geleitet.

ADFC Kreis Diepholz